Die Umschulung läutet meist eine neue Lebensphase ein. Denn mitunter kommt es vor, dass der jahrelang ausgeübte Beruf als nicht mehr befriedigend empfunden oder finanziell zu schlecht entlohnt wird. Zwar kann ein Wechsel des Arbeitsplatzes das Tätigkeitsfeld etwas erweitern. Doch wer einen kompletten Neuanfang wagen möchte, sollte sich umschulen lassen. Ob dazu der Einstieg in einen völlig fremden Beruf oder die Weiterbildung der bisherigen Fähigkeiten anzustreben ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Hier weichen die Bedürfnisse oft voneinander ab.
Unter der Umschulung wird grundsätzlich eine Aus- bzw. Fortbildung verstanden, die sich von der zuvor erfüllten Tätigkeit abgrenzt. Sie muss nicht zwingend den zeitlichen Rahmen einer normalen Ausbildung umfassen. Da der Umschüler meist über berufliches Vorwissen verfügt, kann er die Dauer seiner Umschulung verkürzen. Er steht dem Arbeitsmarkt daher schneller zur Verfügung. Gründe für einen Wechsel des Berufes können neben der freiwilligen Neuorientierung auch in einer Erkrankung oder einer Auszeit liegen, die eine Rückkehr in das bisherige Arbeitsfeld erschweren.
Finanziert wird die Umschulung regelmäßig vom Staat. Notwendig ist dazu ein entsprechender Antrag beim Arbeitsamt. Sinnvoll kann allerdings auch eine weiterbildende Maßnahme im Rahmen der Abendschule sein. Hier erwirbt der Umschüler seine Qualifikation bei abendlichen Lehrgängen, während er tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen und den dort üblichen Lohn verdienen kann. Jedoch sollte diese Doppelbelastung gut durchdacht sein, da sie sehr zeitintensiv und anspruchsvoll ist. Die Umschulung kann grundsätzlich aber neben der normalen Arbeit stattfinden.
Wer sich also mit dem Gedanken trägt, seinem bisherigen Beruf den Rücken zu kehren, der kann sich zunächst beim Arbeitsamt über die möglichen Chancen und Risiken einer Umschulung erkundigen. Die kompetente Beratung sollte stets ergeben, ob eine Neuorientierung in das gewünschte Tätigkeitsfeld überhaupt sinnvoll und darstellbar ist. Wird diese Frage bejaht, so kann bereits der Antrag zur Umschulung gestellt werden. Ob eine entsprechende Stelle vom Amt vermittelt oder ob diese selbst auf einer Abendschule gesucht wird, bleibt dem Umschüler überlassen.
